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LSG Bayern, Beschluss vom 30.04.2010 - 19 R 327/09
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei chronischen Schmerzen bei Zustand nach Versteifungsoperation der Lendenwirbelsäule
Gemäß § 43 Abs. 1 SGB VI haben Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie teilweise erwerbsgemindert sind. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (hier: chronische Schmerzen bei Zustand nach Versteifungsoperation der Lendenwirbelsäule). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 2
,
Vorinstanzen: SG Nürnberg 26.02.2009 S 4 R 220/08
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.02.2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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