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LSG Bayern, Beschluss vom 20.07.2010 - 10 AL 182/09
Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung
Die Erteilung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung genügt nicht, um eine Zulassung der Berufung annehmen zu können, denn diese muss sich aus dem Wortlaut des Urteils ergeben, wobei die Zulassung zweckmäßigerweise im Tenor auszusprechen wäre, jedoch auch wirksam ist, soweit sie sich eindeutig aus den Entscheidungsgründen entnehmen lässt. Allein die unzutreffende Rechtsmittelbelehrung durch das Sozialgericht führt nicht zu einer Zulässigkeit der Berufung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 16.06.2009 S 5 AL 543/08
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichtes Nürnberg vom 16.06.2009 wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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