LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2008 - 4 R 346/05
Betriebliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der technischen Intelligenz nach der Privatisierung eines
volkseigenen Produktionsbetriebs
Die betriebliche Voraussetzung für die Zugehörigkeit der Beschäftigten zum Kreis der obligatorisch Versorgungsberechtigten
sind nicht erfüllt, wenn ein volkseigener Produktionsbetrieb vor dem 30.06.1990 privatisiert worden ist und auch die Produktionsmittel
vor dem Stichtag auf den privatisierten Betrieb übergegangen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJ 2009, 40
Normenkette: AAÜG § 1 Abs. 1 § 5
Vorinstanzen: SG Berlin 18.03.2005 S 6 RA 3324/03