LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2008 - 9 KR 100/06
Kostenerstattung für einen Krankentransport mit einem Taxi, Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung
Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen Krankentransport mit einem Taxi, wenn es an einer ärztlichen Verordnung
der Krankenbeförderung auf dem vereinbarten Vordruck fehlt und kein Notfall vorliegt, der eine nachträgliche Verordnung rechtfertigen
könnte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 23.02.2006 S 85 KR 1188/05