LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 1 R 193/06
Ausschluss eines Hinterbliebenenrentenanspruchs bei einer Versorgungsehe
Überwindet einer der Partner einer langjährigen Lebensgemeinschaft seinen bisherigen Widerstand gegen eine vom anderen Partner
seit längerem gewünschte Heirat gerade dann, wenn er schwer erkrankt ist, so stellt dies kein zwingendes Indiz für eine Versorgungsehe
dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Oldenburg 21.03.2006 S 5 RA 333/04