Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2017 - 6 AS 1380/17
SGB II - Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung Eilverfahren Drohende Wohnungslosigkeit
1. Die die Eilbedürftigkeit begründende Wohnungslosigkeit bezieht sich nicht lediglich auf die Wohnung als Ort zum Schutz vor Witterung, an dem der Hilfebedürftige schlafen kann - im Falle einer als Obdachlosigkeit (miss-)verstandenen Wohnungslosigkeit könnte er so im Ergebnis nämlich auf Schlafstätten für Obdachlose verwiesen werden.
2. Geschützt ist vielmehr und in erster Linie die Wohnung als persönlicher Lebensbereich.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Köln 04.07.2017 S 31 AS 2579/17 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.07.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin M zu bewilligen, wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: