Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2014 - 18 KN 68/11
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eines verstorbenen Versicherten Gewährung einer Hinterbliebenenrente für marokkanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Marokko (Ehefrau des verstorbenen Versicherten) Erstattung der zur Rentenversicherung entrichteten Beiträge an marokkanischen Arbeitnehmer bzw. an die VOBA Teilzahlungsbank unter Einschaltung einer "Zwischenperson" Einlegung der Berufung in französischer Sprache Voraussetzungen für eine wirksame Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Erstattungsverfahrens der Rentenversicherungsbeiträge
Hat der Versicherte sich die Beiträge zur Rentenversicherung auszahlen lassen, ist das Versicherungsverhältnis unwiederbringlich aufgelöst und es können aus diesem keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
Normenkette:
SGG § 61
,
GVG § 184
,
RVO § 1303 Abs. 7
,
RKG § 95 Abs. 7
,
SGB VI § 210 Abs. 6 S. 1-3
,
BGB § 362
Vorinstanzen: SG Dortmund 15.12.2010 S 6 KN 26/09
Tenor
Soweit die Klägerin die Gewährung einer finanziellen Unterstützung begehrt, wird die Berufung als unzulässig verworfen und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 15.12.2010 zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: