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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.04.2014 - 3 R 431/12
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei zeitlicher Verlegung der Heirat aufgrund äußerer Umstände
Musste die Verwirklichung eines bereits vor Kenntnis der lebensbedrohlichen Erkrankung des Versicherten bestehenden Heiratsentschlusses immer wieder durch äußere Umstände verschoben werden, kann nicht von einer zumindest überwiegend aus Gründen der Versorgung des hinterbliebenen Ehegatten geschlossenen Ehe ausgegangen werden.
Normenkette:
SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
,
SGB VI § 46 Abs. 2a
,
SGG § 202
,
ZPO § 292
Vorinstanzen: SG Halle 19.09.2012 S 13 R 1036/09
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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