SG Dortmund, Beschluss vom 09.09.2008 - S 47 SO 214/08 ER
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch für einen hörbehinderten Schüler auf Eingliederungshilfe
Wird über einen Eilantrag anhand einer Prüfung der mutmaßlichen Erfolgsaussicht in der Hauptsache entschieden, muss das besondere
Gewicht grundrechtlich geschützter Begehren der Antragsteller ausreichend gewürdigt werden (hier bei der Übernahme von Internatskosten
nach dem SGB XII für einen hörbehinderten Schüler zur Nachholung des Abiturs nach bestandenem Realschulabschluss und abgebrochener
Ausbildung). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 § 9 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 2 S. 2
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