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BSG, Urteil vom 20.03.2013 - 6 KA 19/12
Nachfolge bei der Besetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung
1. Ein Bewerber kommt nur dann für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in Betracht, wenn er den Willen hat, als Vertragsarzt am bisherigen Praxisort tätig zu werden.
2. Die Zulassungsgremien sind berechtigt, im Rahmen der Auswahl unter mehreren Bewerbern neben den im Gesetz aufgeführten Kriterien weitere Gesichtspunkte, wie etwa den der Versorgungskontinuität, zu berücksichtigen.
Normenkette:
SGB V § 103 Abs. 4
,
SGB V § 103 Abs. 4b S. 2
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 21.02.2012 L 4 KA 13/10 , SG Kiel 12.05.2010 S 16 KA 137/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6. und 8.

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