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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2021 - 11 BA 3492/19
Anforderungen an die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit einer Personalberaterin bei einem Kunden ihres Auftraggebers Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine weisungsgebundene Eingliederung in den Betrieb
Die Tätigkeit einer Personalberaterin, die zur Erfüllung einer eigenen vertraglichen Verpflichtung ihres Auftraggebers bei einem Kunden ihres Auftraggebers eingesetzt wird, ist als abhängige Beschäftigung bei ihrem Auftraggeber zu werten, wenn die Personalberaterin das Entgelt für ihre Beratungstätigkeit von ihrem Auftraggeber erhält, und wenn außerdem im Vertrag zwischen der Personalberaterin und ihrem Auftraggeber vereinbart ist, dass die Beratung des Kunden nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfolgen hat.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Reutlingen 12.07.2019 S 10 BA 1396/18
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 12.07.2019 aufgehoben und die Klagen werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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