LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2006 - 8 AS 4314/05
Streitwert bei Streitgenossenschaft im sozialgerichtlichen Verfahren, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, Einkommensanrechnung
bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Eine gemäß §
74 SGG iVm §§
59,
60 ZPO zulässige Streitgenossenschaft wird durch mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gebildet, bei der nach §
202 SGG iVm §
5 Halbs. 1
ZPO eine Zusammenrechnung mehrerer geltend gemachter Ansprüche erfolgt, soweit die Ansprüche nicht identisch sind.
2. Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, in der nur ausgeführt ist, dass der Widerspruch "bei der oben genannten
Stelle" einzulegen sei, es aber nicht ohne weiteres erkennbar ist, welche Stelle dies ist, ist unrichtig.
3. Das am Monatsende ausbezahlte Gehalt ist beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für den gesamten Monat als
Einkommen anzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 11 § 13 § 23 Abs. 4
,
SGB X § 36
,
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 29.09.2005 S 15 AS 3463/05