LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 R 4472/03
Begrenzung anrechenbarer Zeiten im Fremdrentenrecht
Eine Begrenzung der anrechenbaren Zeiten nach dem Fremdrentengesetz auf 25 Entgeltpunkte nach § 22b Abs 1 S 1 FRG findet auch dann statt, wenn ein Begünstigter neben einem Recht aus eigener Versicherung ein abgeleitetes Recht auf Hinterbliebenenrente
hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BVFG § 4 § 7
,
RVNG Art. 15 Abs. 3
,
WFG Art. 3 Nr. 5
,
FRG § 22b Abs. 1 S. 1 § 22b Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 30.07.2003 S 3 RJ 914/03