LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2008 - 1 U 2511/07
Anspruch auf Anerkennung von Unfallfolgen im Zugunstenverfahren, zulässiges Rechtsmittel, Berücksichtigung einer Vorerkrankung
bei der Zusammenhangsbeurteilung
1. Da der Anspruch auf Anerkennung von Unfallfolgen im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X als Feststellungsklage geltend zu machen ist, bedarf es keiner zusätzlichen Verpflichtungsklage, mit der die Beklagte verpflichtet
werden soll, ihren früheren, dem Anspruch entgegenstehenden Bescheid aufzuheben.
2. Auch durch medizinische Befunde über andere, im physiologischen Zusammenhang stehende Organstrukturen und durch die nachgewiesene
Intensität der unfallbedingten Einwirkung kann eine für die Zusammenhangsbeurteilung relevante Vorerkrankung des vom Unfall
betroffenen Organs bewiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 44
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