LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2007 - 5 KA 3077/06
Rechtmäßigkeit der Besetzung des Gerichts bei Disziplinarangelegenheiten gegen Vertragsärzte, Verstoß des Vertragsarztes gegen
vertragsärztliche Pflichten bei der Weigerung zur Vorlage angeforderter Patientendokumentationen
1. Es verstößt nicht gegen Prinzipien der Unabhängigkeit und richterlichen Neutralität, wenn eine Kammer in Angelegenheiten
der Vertragsärzte in einem gegen die Kassenärztliche Vereinigung gerichteten Verfahren mit zwei auf Vorschlag der Kassenärztlichen
Vereinigung ernannten Vertragsärzten besetzt ist.
2. Ein Vertragsarzt verstößt gegen vertragsärztliche Pflichten, die Disziplinarmaßnahmen rechtfertigen, wenn er sich zu Unrecht
weigert, angeforderte Patientendokumentationen vorzulegen und Falschabrechnungen vornimmt. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.04.2006 S 11 KA 4434/05