LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2006 - 5 KA 415/06
Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungs- und Europarechtskonformität
Die in §
95a SGB V festgelegten Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister und damit auch für die Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung sind verfassungs- und europarechtskonform. Insbesondere durfte der nationale Gesetzgeber für deutsche Staatsangehörige
strengere Anforderungen an die spezifische Weiterbildung in der Allgemeinmedizin definieren. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 3
,
EG Art. 12
,
EWGRL 457/86
,
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 19.12.2005 S 11 KA 7773/05 ER