LSG Bayern, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 R 476/05
Fahrtkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Taxibenutzung
Es sind nur die fiktiven Kosten für die Benutzung eines PKW zu erstatten, wenn keine objektive Notwendigkeit für eine Taxibenutzung
vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 5 Abs. 2 S. 3 § 5 Abs. 3