LSG Bayern, Urteil vom 07.03.2007 - 17 B 494/06
Pauschgebühr bei Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
Da die Anhörungsrüge gemäß §
178a SGG zu einer selbstständigen Streitsache iS des §
184 Abs.
1 S. 1
SGG führt, löst sie die Pflicht zur Zahlung einer weiteren Pauschgebühr aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2008, 279