Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2021 - 19 AS 2551/17
Zurückweisung eines Widerspruchs wegen Nichtvorlage einer Vollmacht Keine Begründung für die Anforderung einer Vollmacht Angemessene Frist zur Vorlage einer Vollmacht
1. Setzt eine Behörde einem Rechtsanwalt zur Vorlage einer Vollmacht für ein Widerspruchsverfahren eine angemessene Frist und kündigt die Verwerfung oder Zurückweisung des Widerspruchs im Fall der fehlenden Vorlage an, so darf sie, nachdem die Frist verstrichen ist, den Widerspruch verwerfen. Zu einer Nachfrage, Nachfristsetzung oder dergleichen mehr ist sie nicht verpflichtet.
2. Welche Frist angemessen ist, kann nicht abstrakt und generell bestimmt werden, sondern hängt von dem konkreten Einzelfall ab.
3. Die Anforderung einer Vollmacht muss nicht begründet werden. (Rn.29) 4. Nach Erlass eines Widerspruchsbescheids wird der Mangel einer fehlenden Vollmacht durch eine nachträglich vorgelegte Vollmacht nicht geheilt.
Normenkette:
SGB X § 13 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Potsdam 28.09.2017 S 26 AS 2983/13
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 28. September 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten einschließlich der Kosten des Beigeladenen werden auch für das Berufungsverfahren nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: