LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - 7 KA 24/07
Rückwirkende Geltung von Richtgrößenverordnungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen
Eine vom Schiedsamt nach Art. 17 GKV-SolG festgesetzte Richtgrößenverordnung muss vor dem 30.06.1999 vollständig veröffentlicht
worden sein, damit sie auch für den bereits abgelaufenen Zeitraum des Kalenderjahres 1999 angewendet werden kann. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKV-SolG Art. 17
,
Vorinstanzen: SG Potsdam 09.02.2007 S 1 KA 39/05