LSG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 5 B 118/06
Höhe der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht
In den Verfahren, in denen die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes nicht anwendbar sind, ist auch bei teilweiser Erfolgsaussicht
unbeschränkt Prozesskostenhilfe zu bewilligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: JurBüro 2007, 374
Vorinstanzen: SG Hamburg 22.03.2006 S 61 AS 541/06 ER