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LSG Hessen, Urteil vom 09.06.2021 - 6 AS 89/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Zur Einbeziehung wiederholter Ablehnungsentscheidungen in ein sozialgerichtliches Verfahren.
2. Zur Unzulässigkeit der hilfweisen subjektiven Klagehäufung auch bei einer Verbindung der Kläger durch das Rechtsinstitut der Bedarfsgemeinschaft.
3. Zum Fehlen eines gewöhnlichen Inlandsaufenthalts und einer Haushaltsgemeinschaft bei langjährigem Internatsaufenthalt im Ausland trotz regelmäßiger Besuche bei der Familie insbesondere in den Ferien.
Normenkette:
§ 96 SGG
Vorinstanzen: SG Kassel 13.05.2014 S 1 AS 670/12
Tenor
I. Die Berufungen der Klägerinnen zu 2. und 3. gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 werden zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers zu 1. gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 wird – mit der Maßgabe, dass seine Klage bereits unzulässig war – zurückgewiesen.
Seine Klage gegen den Bescheid vom 9. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Oktober 2014 wird abgewiesen.
Die Klage der Kläger zu 4. bis 7. (Frau E. E.; Herr F. A.; Herr G. A.; Frau H. A.) wird abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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