LSG Hessen, Beschluss vom 20.09.2005 - 9 AS 38/05, FEVS 57, 456
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sonderbedarf für mehrtägige Klassenfahrten, Erbringung in tatsächlicher Höhe
Aus § 23 Abs. 3 S. 5 SGB II ergibt sich, dass eine Pauschale bei Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten nicht zulässig ist.
Sie sind im Rahmen der schuldrechtlichen Bestimmungen in tatsächlicher Höhe zu erbringen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FEVS 57, 456
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 9 Abs. 2 S. 2 § 9 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Kassel 21.06.2005 S 21 AS 153/05 ER