LSG Hessen, Urteil vom 11.10.2006 - 6 AL 24/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Verletzung des Nichtraucherschutzes
Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nach einer Intervention des Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber, am Arbeitsplatz
nicht dem Passivrauchen ausgesetzt zu werden, bleibt für die Feststellung einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld
kein Raum. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJW 2007, 1837
Normenkette: ArbStättV § 5
,
Vorinstanzen: SG Gießen 13.12.2004 S 12 AL 1342/03