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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.07.2021 - 7 R 39/17
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Lehrerin für Musik mit Chorarbeit Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
Lehrtätigkeiten bzw. die Tätigkeiten eines Lehrers können im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wie auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden.
Normenkette:
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
,
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stralsund 13.12.2016 S 1 R 380/14
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 13. Dezember 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 4.637,39 Euro festgesetzt.

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