LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.10.2006 - 2 B 1/06
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen säumigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
Falls die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen eines säumigen Zeugen auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter
übergeht, ist das Verfahren betreffend die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn nicht zu unterbrechen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 12.01.2006 S 27 RH 155/05 SB