LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 B 46/05
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren, Absehen von der behördlichen Erlaubnis zur Rechtsberatung
Wenn die erforderliche Sachkunde offen zutage liegt oder außergewöhnliche Umstände ihre Einholung als unzumutbar erscheinen
lassen, so kann das Erfordernis der vorherigen Einholung einer Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG ausnahmsweise als unverhältnismäßig angesehen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 Art. 1 § 1 Abs. 2
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RBerGAV § 1 Abs. 1 § 6 § 7 § 8
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Vorinstanzen: SG Braunschweig 27.06.2005 S 2 R 150/05