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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.07.2021 - 7 AS 26/20
Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren Pflichtverletzung durch Einreichung einer offensichtlich aussichtslosen Klage Wegfall eines Vergütungsanspruchs
Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, die zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und dementsprechend im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe auch nicht gegenüber der Staatskasse.
Normenkette:
ZPO § 127 Abs. 1
,
ZPO § 124
Vorinstanzen: SG Braunschweig 22.07.2020 S 58 SF 45/20 E
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Erinnerungsbeschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 22. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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