LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2008 - 7 AS 482/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgeld für nichterwerbsfähige, gehbehinderte schwerbehinderte Personen
Auch für die Zeit vom 1.1.2005 bis zum 30.7.2006 erhalten nichterwerbsfähige Schwerbehinderte, denen das Merkzeichen "G" zuerkannt
worden ist und die mit erwerbsfähigen Angehörigen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17%
der nach § 20 SGB II für sie maßgeblichen Regelleistung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 30 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB II § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
,
Vorinstanzen: SG Hannover 23.11.2005 S 47 AS 75/05