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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.06.2021 - 10 U 303/20
Keine Rücknahme der Ablehnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Antragsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 SGB X beim Fehlen neuer Unterlagen Anforderungen an einen Beweisantrag im sozialgerichtlichen Verfahren zur Vernehmung von Ärzten
Ein Beweisantrag muss grundsätzlich in prozessordnungsgerechter Weise formuliert sein und unter anderem das Beweisthema möglichst konkret angeben und insoweit auch wenigstens umreißen, was die Beweisaufnahme ergeben soll – hier verneint für einen Antrag auf Vernehmung von Ärzten in einem Antragsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 SGB X zur Rücknahme der Ablehnung einer Gewährung von Heilbehandlung und Entschädigungsleistungen aus Anlass eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
, ,
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 15.06.2020 S 14 U 5/20
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.06.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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