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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2021 - 17 U 155/20
Anerkennung eines Unfallereignisses während der Teilnahme an einer Laufveranstaltung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit im Hinblick auf eine sportliche Betätigung als Betriebssport oder eine Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
Die Teilnahme an einer als Deutsche Firmenlaufmeisterschaft ausgeschriebenen Laufveranstaltung steht weder als sportliche Betätigung im Betriebssport noch als Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in einem sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit.
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Dortmund 04.02.2020 S 17 U 237/18
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.02.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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