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LSG Thüringen, Beschluss vom 23.11.2018 - 1 U 189/18
Überprüfung der Höhe einer Verletztenrente in Folge eines Arbeitsunfalles Höhe einer zu einem früheren Zeitpunkt bestandskräftig festgestellten MdE Abweichende nachträgliche Meinungsäußerung eines Sachverständigen
Allein die abweichende nachträgliche Meinungsäußerung eines Sachverständigen hinsichtlich der Höhe einer zu einem früheren Zeitpunkt bestandskräftig festgestellten MdE kann nicht dazu führen, dass hierdurch bereits ein unrichtiger Sachverhalt im Sinne des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X festgestellt ist.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Altenburg 09.01.2018 S 33 U 1356/17
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 9. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

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