SG Aurich, Beschluss vom 06.10.2006 - 15 AS 394/06
Voraussetzungen für eine Vermögensminderungsabsicht nach § 31 Abs. 4 SGB II
Einfacher Vorsatz reicht für die Annahme einer Vermögensminderungsabsicht gemäß § 31 Abs. 4 SGB II nicht aus. Es muss dem
Betroffenen auf die Vermögensminderung ankommen, die er als eines alle anderen Ziele dominierendes Ziel anstrebte. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 1