SG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2008 - S 5 KR 6070/06
Bemessung der Beiträge bei beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der Gleitzone aufgrund eines Bestandsschutzes wegen einer
persönlichen Entscheidung zur Versicherungspflicht
Auf einen Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt unterhalb der Gleitzone, der aus Bestandsschutzgründen aufgrund einer persönlichen
Entscheidung der Versicherungspflicht unterliegt, finden die Regelungen über die Beitragsbemessung in der Gleitzone keine
analoge Anwendung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]