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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 - 14 R 1109/14
Beitragspflicht zur Sozialversicherung Energieberater Architekt Befreiung von der Versicherungspflicht Ausübung einer berufsspezifischen Tätigkeit
1. Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI werden von der Versicherungspflicht Beschäftigte für die Beschäftigung befreit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (berufsständische Versorgungseinrichtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind .
2. Wegen der Anknüpfung des Befreiungstatbestandes an die konkret ausgeübte Beschäftigung kommt es nicht auf die abstrakte berufliche Qualifikation des Beschäftigten an; maßgebend ist vielmehr die Klassifikation konkret der Tätigkeit, für welche die Befreiung begehrt wird.
3. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI kommt insoweit nur bei Ausübung einer berufsspezifischen Tätigkeit in Betracht.
4. Das hat bereits das BSG mit seinen Entscheidungen vom 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R - und vom 07.12.2000 - B 12 KR 11/00 R - deutlich gemacht.
5. Eine berufsspezifische und damit eine zu befreiende Tätigkeit ist dabei nur dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem Kernbereich der versorgungs- und kammerrechtlich definierten Berufsaufgaben zugeordnet werden kann; entscheidend ist daher, dass es sich bei der tatsächlich verrichteten Beschäftigung um die Erledigung typischer Aufgaben nach Maßgabe des Baukammerngesetzes handelt, was anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen ist.
Normenkette:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Aachen 17.10.2014 S 21 R 907/12
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.10.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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