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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2011 - 13 R 5334/09
keine Berufsunfähigkeit eines angelernten Betonwerkers Abgrenzung Betonwerker zum Betonfertigteilbauer kein Facharbeiterstatus aufgrund Weisungsbefugnis gegenüber weiteren ungelernten Mitarbeitern Verweisbarkeit auf Tätigkeiten eines Pförtners bzw. Museumswärters
1. Die Einstufung als Facharbeiter ist auch dann möglich, wenn eine Facharbeitertätigkeit ohne Ausbildung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde oder eine qualitativ hochwertige Tätigkeit verrichtet wurde, für die keine bestimmte Ausbildungsdauer vorgeschrieben oder üblich ist.
2. Entscheidend kommt es dafür auf die Qualitätsmerkmale der Tätigkeit an, für die die tarifvertragliche Einstufung regelmäßig nur indizielle Bedeutung hat. Aus einem außertariflichen Zuschlag, kann gerade nicht auf eine Facharbeiterstellung geschlossen werden ebensowenig wie aus dem Umstand, dass der Versicherte gegenüber weiteren ungelernten Mitarbeitern weisungsbefugt war.
3. Zu den Verweisungstätigkeiten nicht nur einfachster Art gehören weiterhin die Tätigkeiten eines Pförtners und eines Museumswärters.
Fundstellen: NZS 2011, 670
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 2
,
Vorinstanzen: SG Ulm 26.10.2009 S 12 R 4633/07
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten.

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