Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - 13 AL 2675/12
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III; Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Auferlegung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren nach der erstmaligen Benennung weiterer Zeugen nach mehreren Beweisaufnahmeterminen
1.) Unter bestimmten Umständen kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit schon vorliegen, wenn vorbereitende Tätigkeiten durchgeführt werden, die planvoll und mit Aussenwirkung im Geschäftsverkehr ergriffen werden (Anschluss an BSG, Entscheidung vom 05.05.2010, B 11 AL 28/09 R).
2.) Ein mündlicher Vorvertrag über später vorzunehmende Auftragserteilungen kann eine vorbereitende Tätigkeit in diesem Sinne darstellen.
3.) Benennt ein Kläger erstmalig in einer mündlichen Verhandlung weitere Zeugen, obwohl schon mehrere Beweisaufnahmetermine durchgeführt worden sind, so können ihm die Kosten einer weiteren mündlichen Verhandlung auferlegt werden.
Normenkette:
SGB III § 57 Abs. 1
,
SGB III § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
,
SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 18.05.2012 S 7 AL 9628/09
Tenor
1.
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Mai 2012 und der Bescheid vom 14. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. September 2009 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss nach § 57 SGB III (Gas- und Wasserinstallationen) in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.
2.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
3.
Dem Kläger werden Gerichtskosten in Höhe von 225,- € auferlegt.

Entscheidungstext anzeigen: