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LSG Bayern, Beschluss vom 15.03.2017 - 11 AS 195/17
Anhörungsrüge Erfüllung des Darlegungserfordernisses
1. Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn (1) ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und (2) das Gericht den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
2. Die Erfüllung des Darlegungserfordernisses ist Zulässigkeitsvoraussetzung.
Normenkette:
SGG § 178a Abs. 1 S. 1
Tenor
I.
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.11.2016 - L 18 AS 660/16 NZB - wird verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: