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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2020 - 10 AS 868/20
Voraussetzungen einer Klagerücknahmefiktion Wegfall des subjektiven Rechtsschutzinteresses Unkooperatives Verhalten eines Klägers
Eine Klagerücknahmefiktion hat Ausnahmecharakter und setzt voraus, dass bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Aufforderung, das Verfahren zu betreiben, unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls sachlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, die den sicheren Schluss zulassen, dass einem Beteiligten an einer Sachentscheidung des Gerichts nicht mehr gelegen ist; unkooperatives Verhalten eines Klägers führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses.
Normenkette:
SGG § 102 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Cottbus 25.04.2019 S 2 AS 317/19 WA
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 25. April 2019 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Cottbus zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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