LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2008 - 25 B 1438/08
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren, Vorrangigkeit der Feststellung der aufschiebenden
Wirkung vor einer einstweiligen Anordnung
Eine Entscheidung auf vorläufige Feststellung der aufschiebenden Wirkung nach §
86b Abs.
1 SGG ist vorrangig gegenüber einer Entscheidung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §
86b Abs.
2 SGG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 30.06.2008 S 59 AS 19016/08 ER