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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2016 - 33 R 6/15
Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz Keine Schätzung der Jahresendprämien
1. Die Höhe der JEP kann nicht gemäß § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden.
2. Dies käme nur in Betracht, wenn die Schätzbefugnis des § 287 Abs. 2 ZPO auch dem Leistungsträger zur Verfügung stünde.
3. Das jedoch ist nicht der Fall. Zwar ist anerkannt, dass es der Schätzbefugnis des § 287 ZPO im Verwaltungsverfahrensrecht ebenso bedarf wie im Verwaltungsprozessrecht (hier ist § 287 ZPO über § 173 Satz 1 VwGO und § 202 Satz 1 SGG anwendbar); eine Schätzung ist jedoch ausgeschlossen, wenn das materielle Recht einen bestimmten Nachweis voraussetzt.
Normenkette:
AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 287 Abs. 2
,
VwGO § 173 S. 1
,
SGG § 202 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 31.10.2014 S 78 R 5107/09
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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