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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2008 - 3 RJ 33/04
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, Verweisbarkeit, Einstufung eines in Kroatien ausgebildeten Schlossers in das Mehrstufenschema
Immer dann, wenn kein in der inländischen Berufsordnung vorgesehener Berufsabschluss vorliegt, muss für die Einstufung in das Mehrstufenschema nachgewiesen werden, dass sich der Versicherte auf andere Weise in voller Breite die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten angeeignet hat, die von einem deutschen Facharbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung im Alter und mit der Berufserfahrung des Versicherten erwartet werden (hier: eine im ehemaligen Jugoslawien abgeschlossene Schlosserausbildung). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Berlin 16.01.2004 S 22 RJ 2565/01
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Januar 2004 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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