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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 VG 8/12
Prozesskostenhilfe Hinreichende Erfolgsaussicht Opferentschädigung Mitverursachung Drogenmilieu
1. Die mögliche Mitverursachung der Schädigung eines Gewaltopfers aufgrund der Zugehörigkeit zum Drogenmilieu ist kein Umstand, bereits weitere Ermittlungen zum Umfang der Körperverletzungsfolgen zu verneinen.
2. Die Prüfung von Ausschlussgründen ist insoweit dem Hauptsachverfahren vorbehalten. Diese Rechts- und Tatsachenfragen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in das PKH-Verfahren "vorverlagert" werden.
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Berlin 16.02.2012 S 40 VG 42/11
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. Februar "2011" aufgehoben und dem Kläger unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten ab dem 21. Mai 2013 Prozesskostenhilfe bewilligt. Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu leisten.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: