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LSG Sachsen, Urteil vom 23.08.2016 - 3 AL 113/14
Arbeitslosengeld; Freizeitausgleich; Überstundenvergütung; Urlaubsabgeltung
1. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch bleibt bei der Ermittlung des Bemessungsentgeltes unberücksichtigt.
2. Zur Umwandlung eines Anspruches auf Abgeltung von Überstunden durch Freizeitausgleich in einen Anspruch auf Vergütung oder Abgeltung des Freizeitausgleiches.
3. Ein Anspruch auf Vergütung oder Abgeltung des Freizeitausgleiches bleibt bei der Ermittlung des Bemessungsentgeltes unberücksichtig, wenn sich ein Anspruch auf Abgeltung der Überstunden durch Freizeitausgleich nur "wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses" in einen solchen Vergütungsanspruch gewandelt hat.
Normenkette:
SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung) § 129 Nr. 2
,
SGB III (in der bis 31.03.2012 geltenden Fassung) § 130 Abs. 1
,
SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung) § 131 Abs. 2 Nr.1
,
SGB III (in der vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung) § 133 Abs. 1
,
SGB III § 328 Abs. 2
,
SGB X § 44
,
SGB X § 48
Vorinstanzen: SG Chemnitz 30.01.2014 S 24 AL 642/11
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichtes Chemnitz vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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