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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2016 - 4 AS 558/12
Kopfteilprinzip; KdU; Kosten der Unterkunft und Heizung; gemeinsame Nutzung der Wohnung; Nichtleistungsbezieher; Abweichung vom Kopfteilprinzip; Untermietvertrag; vertragliche Vereinbarung; mietfreies Wohnen; Übernahme von Kreditverbindlichkeiten; wirksames Untermietverhältnis; Darlehensvertrag; unentgeltliches Wohnen
Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei den KdU nach der Rechtsprechung des BSG ist nicht geboten, wenn das mit dem Leistungsberechtigten in einer Wohnung zusammen lebende - erwachsene und berufstätige - Kind, das keine SGB II-Leistungen bezieht, sich an der Miete nicht beteiligt, aber die monatlichen Raten für einen im wirtschaftlichen Interesse des Leistungsempfängers abgeschlossenen Darlehensvertrag zahlt, soweit zwischen dem "unentgeltlichen Wohnen" des Kindes und dem Darlehensvertrag kein rechtlicher und/oder tatsächlicher Zusammenhang besteht.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
,
SGB II a.F. § 41 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 28.06.2012 S 13 AS 1572/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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