Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.03.2016 - 4 AS 65/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; Zulässigkeit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren auf höhere Leistungen für Zeiträume der Vergangenheit
Richtet sich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf höhere SGB II-Leistungen für Zeiträume der Vergangenheit, besteht regelmäßig kein Anordnungsgrund. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass Leistungen für den Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage erfolgen und nicht rückwirkend zu bewilligen sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn glaubhaft gemacht ist, dass eine in der Vergangenheit eingetretene Notlage in die Gegenwart hineinwirkt (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015, L 4 AS 375/15 B, juris).
Normenkette:
SGG § 142 Abs. 2 S. 3
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
,
SGB II
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 04.01.2016 ER PK - 3 AS 1977/15
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: