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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010 - 9 KR 54/06
Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Eintragung sachenrechtlich selbständiger Teilkomponenten eines komplexen Hilfsmittelsystems in das Hilfsmittelverzeichnis
Sachenrechtlich selbständige Teilkomponenten eines komplexen Hilfs-mittelsystems (hier: Patienten-Monitor als Teil eines Systems zur Überwachung einer möglichen Organabstoßung nach einer Transplantation), deren Wirkung nur im Zusammenhang mit dem Gesamtsystem eintritt, stellen kein Hilfsmittel dar, das in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V eingetragen werden könnte.
Normenkette: , ,
SGB IX § 31 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 13.12.2005 S 87 KR 3017/04
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Dezember 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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