SG Berlin, Beschluss vom 30.03.2006 - 34 AS 1840/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung als Regelleistung
zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Die Kosten für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung sind bei der Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II nicht
erfasst, es sei denn, der Besuch einer öffentlichen Schule ist aus objektiven Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 23