SG Karlsruhe, Urteil vom 22.02.2010 - 16 AS 3058/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Aufhebung des Verwaltungsaktes bei nachträgliche Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II
§ 48 SGB X erfasst nur nach ihrem Erlass rechtswidrig gewordene Verwaltungsakte, während sich die Aufhebung von Beginn an rechtswidriger
begünstigender Verwaltungsakte nach den in § 45 SGB X normierten Regeln richtet (hier: Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II während des laufenden Verwaltungsverfahrens und
in Kenntnis des Bestehens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV (2008) § 2 Abs. 2 S. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 2
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 5 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
,