LSG Bayern, Urteil vom 16.07.2009 - 11 AS 447/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; einmaliger Zuschuss für einen Fassadenanstrich am
selbst genutzten Wohnhaus; Verfassungsmäßigkeit
Als wertsteigernde Erneuerungsmaßnahme ist ein Fassadenanstrich eines Hauses nicht als einmaliger Zuschuss nach § 22 Abs.
1 SGB II zu erbringen. Darin liegt keine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung zwischen hilfebedürftigen Wohnungseigentümern
und Mietern. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 20.08.2008 S 19 AS 888/08
I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.08.2008 aufgehoben und die
Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.